Bedingungen

Ehrungsordnung des Ruderverbandes Südwest

1. Ehrennadel

Der Ruderverband Südwest kann in Anerkennung besonders verdienstvoller Mitarbeit in seinen Vereinen und Mitgliedsverbänden an Ruderinnen und Ruderer sein Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold verleihen.

2. Meisternadel

Für hervorragende sportliche Leistungen verleiht der Ruderverband Südwest seine Meisternadeln in Bronze, Silber und Gold.

3. Trainernadel

Der LRV verleiht für herausragende Trainertätigkeit die Trainernadel in Gold, Silber und Bronze.

4. Vorraussetzung für die Verleihung

4.1 Vorraussetzung für die Verleihung der Ehrennadel

Bronze
In der Regel für mindestens 10-jährige verdienstvolle Tätigkeit in Vereinen 
und Verbänden

Silber
In der Regel für mindestens 20-jährige verdienstvolle Tätigkeit in Vereinen 
und Verbänden

Gold
In der Regel für mindestens 30-jährige verdienstvolle Tätigkeit in Vereinen 
und Verbänden oder
für besondere Verdienste im Ruderverband Südwest oder in Bundesverbänden

Darüber hinaus können Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Sponsoren mit einer dieser Ehrennadel, je nach Verdienst, ausgezeichnet werden.

Über die Vergabe der Ehrennadel entscheidet der Vorstand des Ruderverbandes Südwest auf Antrag.

4.2 Vorraussetzung für die Verleihung der Meisternadel

Bronze
1. – 3. Platz bei den FISA-Junioren-Weltmeisterschaften
1. Platz bei den Deutschen Meisterschaften A über die Normalstrecke

Silber
1. – 3- Platz FISA-U23-Weltmeisterschaften
2. – 3. Platz FISA-Weltmeisterschaften

Gold
1. – 3. Platz Olympische Spiele
1. Platz FISA-Weltmeisterschaften

Die Verleihung der Meisternadel erfolgt bei erbrachter sportlicher Leistung ohne Antrag durch den Vorsitzenden des Ruderverbandes Südwest oder einen Vorsitzenden der Mitgliedsverbände.
Die Meisternadel soll in der Regel anlässlich der Südwestdeutschen Meisterschaften übergeben werden.

4.3 Vorraussetzung für die Verleihung der Trainernadel

Bronze
Erreichen einer FISA-Medaille (U19 / U23 / A-WM) durch die betreute Mannschaft (Bootstrainer)

Silber
3 Mal erreichen einer FISA-Medaille (U19 / U23 / A-WM) durch die betreute Mannschaft (Bootstrainer)

Gold
Erreichen einer Medaille bei der Olympiade durch die betreute Mannschaft (Bootstrainer)
6 Mal erreichen einer FISA-Medaille (U19 / U23 / A-WM) durch die betreute Mannschaft (Bootstrainer)

Die Verleihung der Trainernadel erfolgt bei erbrachter Trainertätigkeit durch den Vorsitzenden des LRV oder einen Vorsitzenden der Mitgliedsverbände. Die Trainernadel soll in der Regel anlässlich des Trainertreffens des LRV nach der jeweiligen Saison überreicht werden.

5. Antragsverfahren für die Ehrennadel

Antragsberechtigt sind der Vorstand des Ruderverbandes Südwest, seine Mitgliedsverbände und die den Mitgliedsverbänden angehörenden Rudervereine aus Rheinland-Pfalz.
Die Anträge sind mit einer schriftlichen Begründung formlos an den Vorstand des Ruderverbandes Südwest zu richten. Die Anträge sollen mindestens 2 Monate vor dem vorgesehenen Verleihungsdatum vorliegen, damit evtl. Rückfragen bei den Vorstandsmitgliedern über die Verleihung und gegebenfalls den Ort und die Zeit der Ehrung möglich sind.
Über die Verleihung der Ehrennadel entscheidet der Vorstand des Ruderverbandes Südwest. Die Auffassung des Mitgliedsverbandes dem der zu Ehrende angehört, ist dabei zu berücksichtigen.

6. Weitere Ehrungen

Personen, die sich in aussergewöhnlichem Maße um den Rudersport und den Ruderverband Südwest bzw. seinen Mitgliedsverbänden verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern des Ruderverbandes Südwest und langjährige verdienstvolle Vorsitzende des Ruderverbandes Südwest zu Ehrenvorsitzenden des Ruderverbandes Südwest ernannt werden.
Hierüber entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes des Ruderverbandes Südwest der Landesrudertag, soweit dieses Verfahren nicht im Gegensatz zur Satzung des Ruderverbandes Südwest steht.

7. Ehrenurkunden / Veröffentlichung

Über die Ehrung werden Urkunden ausgestellt, die die Unterschrift des jeweiligen Vorsitzenden des Ruderverbandes Südwest tragen.
Die Namen der geehrten Personen werden über geeignete Medien veröffentlicht.

Beschlossen auf der Vorstandssitzung am 31. August 2011 und sofort gültig.